Griechenland vs. Italien — Steuervergleich für Selbstständige (2026)
Selbstständigen-Steuervergleich 2026: Griechenland (e-EFKA & Art. 5C) vs. Italien (Regime Forfettario) bei gleichem EUR-Umsatz — Netto-Einkommen, Abgabenquote, USt-Kleinunternehmergrenzen und Familienabsetzbeträge.
- Griechenland (Atomiki Epicheirisi · Gesetz 5246/2025, e-EFKA & Art. 5C): Art. 5C Zuzugsregime: 50 % Einkommensteuerbefreiung für 7 Jahre — kombiniert mit fixer e-EFKA Kat. 1 (260,77 €/Mon.) sinkt die Gesamtbelastung bei 60k–100k € auf nur ~13,7 %–16,9 % in Euro!
- Italien (Partita IVA · Regime Forfettario): 5 % Pauschalsteuer in den ersten 5 Jahren (danach 15 %), berechnet NACH Abzug der INPS-Sozialbeiträge
- USt.-Kleinunternehmergrenze & EU-B2B-Abrechnung: Griechenland — Enge inländische Kleinunternehmergrenze von 10.000 €/Jahr für 24 % FPA-MwSt. (Art. 39 MwStG). EU- und Drittlands-B2B-Leistungen laufen mit 0 % Reverse-Charge (VIES) samt verpflichtender Echtzeit-Übermittlung via AADE myDATA. | Italien — Volle IVA-Befreiung bis 85.000 €! EU-B2B läuft über VIES-Reverse-Charge und Italiens verpflichtendes E-Rechnungssystem (FatturaPA / SdI).
- Wo bleibt 2026 bei 60.000 € Umsatz mehr Netto: Griechenland oder Italien?
- Bei 60.000 € Jahresumsatz (2026) beträgt das Netto in Griechenland 41 391,16 € (31,0% Gesamtabgaben) gegenüber 45 061,88 € (24,9% Gesamtabgaben) in Italien.
- Wie unterscheiden sich die USt-Kleinunternehmergrenzen zwischen Griechenland und Italien (2026)?
- Griechenland: Enge inländische Kleinunternehmergrenze von 10.000 €/Jahr für 24 % FPA-MwSt. (Art. 39 MwStG). EU- und Drittlands-B2B-Leistungen laufen mit 0 % Reverse-Charge (VIES) samt verpflichtender Echtzeit-Übermittlung via AADE myDATA. Italien: Volle IVA-Befreiung bis 85.000 €! EU-B2B läuft über VIES-Reverse-Charge und Italiens verpflichtendes E-Rechnungssystem (FatturaPA / SdI).
- Wie unterscheiden sich die Gründer-Erleichterungen im 1. Jahr (Griechenland vs. Italien)?
- Griechenland: Einzigartig vorteilhaft: Griechenland regelt Ein-Kunden-B2B gesetzlich über das „Blokaki“-Modell (Art. 12 Abs. 2 lit. f KFE) — bei ≤3 Auftraggebern (bzw. ≥75 % Umsatz von 1 Kunden) können sogar Arbeitnehmer-Steuerfreibeträge bei fixer e-EFKA genutzt werden! Italien: Gesetzlicher Ausschluss vom Forfettario, wenn >50 % des Umsatzes auf einen aktuellen oder früheren Arbeitgeber (letzte 2 Jahre) entfallen. Externe B2B-Kunden erlaubt.
Offizielle Rechtsquellen 2026 & Methodik
Geprüft anhand der offiziellen Steuer- und Sozialversicherungswerte 2026 (Stand: Nov. 2026).