Belgien vs. Frankreich — Steuervergleich für Selbstständige (2026)
Selbstständigen-Steuervergleich 2026: Belgien (INASTI & IPP) vs. Frankreich (Micro-Entrepreneur) bei gleichem EUR-Umsatz — Netto-Einkommen, Abgabenquote, USt-Kleinunternehmergrenzen und Familienabsetzbeträge.
- Belgien (Indépendant · Zelfstandige (INASTI + IPP 25–50 %)): Zu 100 % steuerlich absetzbare INASTI/RSVZ-Sozialbeiträge (20,5 % bis 75.024 €, 14,16 % bis zum Deckel von 110.562 € — darüber 0 %!) + ermäßigter Primostarter-Mindestbeitrag (459,82 €/Quartal) und 0 € Nebenberufsfreigrenze unter 1.922 €
- Frankreich (Micro-Entrepreneur (Auto-Entrepreneur) · URSSAF & IR 2026): Extrem einfache Micro-entrepreneur-Verwaltung: fester URSSAF-Prozentsatz nur auf tatsächlich vereinnahmte Umsätze (0 € Umsatz = 0 € Beiträge!) ohne Steuerberaterpflicht
- USt.-Kleinunternehmergrenze & EU-B2B-Abrechnung: Belgien — 25.000 €/Jahr inländische Kleinunternehmergrenze für 21 % TVA/BTW (Art. 56bis). Innergemeinschaftliche EU-B2B-Dienste nutzen 0 % VIES-Reverse-Charge, und Belgien schreibt seit 1. Januar 2026 strukturierte B2B-E-Rechnungen über Peppol zwingend vor! | Frankreich — Franchise en base de TVA: 37.500 €/Jahr für Dienstleistungen (Toleranz 41.250 €; darüber 20 % TVA) und 85.000 € für Warenhandel. Innergemeinschaftliches EU-B2B erfordert eine TVA-intracommunautaire-Nummer + DES-Meldung.
- Wo bleibt 2026 bei 60.000 € Umsatz mehr Netto: Belgien oder Frankreich?
- Bei 60.000 € Jahresumsatz (2026) beträgt das Netto in Belgien 36 468,25 € (39,2% Gesamtabgaben) gegenüber 39 536,01 € (34,1% Gesamtabgaben) in Frankreich.
- Wie unterscheiden sich die USt-Kleinunternehmergrenzen zwischen Belgien und Frankreich (2026)?
- Belgien: 25.000 €/Jahr inländische Kleinunternehmergrenze für 21 % TVA/BTW (Art. 56bis). Innergemeinschaftliche EU-B2B-Dienste nutzen 0 % VIES-Reverse-Charge, und Belgien schreibt seit 1. Januar 2026 strukturierte B2B-E-Rechnungen über Peppol zwingend vor! Frankreich: Franchise en base de TVA: 37.500 €/Jahr für Dienstleistungen (Toleranz 41.250 €; darüber 20 % TVA) und 85.000 € für Warenhandel. Innergemeinschaftliches EU-B2B erfordert eine TVA-intracommunautaire-Nummer + DES-Meldung.
- Wie unterscheiden sich die Gründer-Erleichterungen im 1. Jahr (Belgien vs. Frankreich)?
- Belgien: Belgiens Arbeitsbeziehungsgesetz prüft 4 Kernkriterien gegen Scheinselbständigkeit („faux indépendant / schijnzelfstandigheid“: Parteiwille, freie Zeiteinteilung, Arbeitsorganisation, keine Weisungsgewalt); autonomes B2B-IT-/Management-Freelancing (auch mit 1 Hauptkunden) ist weit verbreitet. Frankreich: Die URSSAF prüft „salariat déguisé“ (Scheinselbständigkeit), wenn ein einzelner Auftraggeber Arbeitszeiten oder Arbeitsmittel vorgibt oder ehemalige CDI-Angestellte als abhängige Auftragnehmer weiterbeschäftigt.
Offizielle Rechtsquellen 2026 & Methodik
Geprüft anhand der offiziellen Steuer- und Sozialversicherungswerte 2026 (Stand: Nov. 2026).